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   BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77   

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https://dejure.org/1977,4117
BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77 (https://dejure.org/1977,4117)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1977 - 4 StR 33/77 (https://dejure.org/1977,4117)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1977 - 4 StR 33/77 (https://dejure.org/1977,4117)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Besetzung des Gerichts als Revisionsgrund - Ein die Aussage verweigernder, dauerhaft außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung (StPO) wohnhafter Zeuge als nicht zu beseitigendes Hindernis im Sinne des § 251 Abs. 1 Nr. 2 Strafprozessordnung (StPO) - Grundsatz ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77
    Die unabänderliche Weigerung eines dauernd außerhalb des Geltungsbereichs der StPO wohnhaften Zeugen, zu einer Vernehmung in der Hauptverhandlung zu erscheinen, ist unter den gegebenen Umständen ein nicht zu beseitigendes Hindernis nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO (BGHSt 22, 118, 121).

    Die von der Revision vorgeschlagene Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, die eine Aussetzung der Verhandlung notwendig zur Folge gehabt hätte, wäre der Bedeutung des Beweismittels für die Wahrheitsfindung nicht angemessen gewesen (vgl. BGHSt 22, 118, 120).

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77
    Dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung wird schon dadurch genügt, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten Kenntnis von dem Sitzungsort zu verschaffen und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72, 73; BGH, Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77
    Selbst eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs durch unzuständige Richter würde unter diesen Umständen die Revision nicht begründen (BGHSt 18, 200).
  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 125/62
    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77
    Das Protokoll beweist dagegen nicht, daß die Verhandlungen jeweils nicht öffentlich waren (vgl. BGHSt 17, 220; BGH LM § 274 StPO Nr. 10 und BGH bei Dallinger MDR 1952, 659).
  • BGH, 10.07.1952 - 3 StR 796/51

    Aussagepflicht - Aussagebefugnis - Amtsverschwiegenheit - Vorgesetzte

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77
    Das Protokoll beweist dagegen nicht, daß die Verhandlungen jeweils nicht öffentlich waren (vgl. BGHSt 17, 220; BGH LM § 274 StPO Nr. 10 und BGH bei Dallinger MDR 1952, 659).
  • BGH, 15.07.1975 - 1 StR 120/75

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Anforderungen an die Rüge

    Auszug aus BGH, 05.05.1977 - 4 StR 33/77
    Dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Verhandlung wird schon dadurch genügt, daß jedermann die Möglichkeit hat, sich ohne besondere Schwierigkeiten Kenntnis von dem Sitzungsort zu verschaffen und daß der Zutritt im Rahmen der tatsächlichen Gegebenheiten eröffnet ist (BGHSt 21, 72, 73; BGH, Urteil vom 15. Juli 1975 - 1 StR 120/75).
  • BGH, 19.05.1982 - 1 StR 77/82

    Lebenslange Freiheitsstrafe wegen Totschlags in einem besonders schweren Fall -

    Dafür, daß die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen worden ist (vgl. BGHSt 16, 306, 307; 17, 220, 221/222; BGH Urt. v. 5. Mai 1977 - 4 StR 33/77 -), hat die Revision nichts vorgetragen.
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